1. Auslegung
1.1 In diesen Bedingungen bedeutet:
Käufer: Richard Bittner AG (eingetragen in Österreich unter FN-Nummer 102057i).
Bedingungen: die in diesem Dokument festgelegten Standard-Einkaufsbedingungen und (sofern nicht anders erforderlich) alle schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Sonderbedingungen.
Vertrag: der Vertrag über den Verkauf und Kauf der Waren sowie die Erbringung und den Erwerb der Dienstleistungen.
Lieferadresse: die im Auftrag angegebene Adresse.
Waren: die im Auftrag beschriebenen Waren (einschließlich jeder Teillieferung oder jedem Teil davon).
Auftrag: die dem Verkäufer übermittelte Bestellung des Käufers, der diese Bedingungen beigefügt sind.
Preis: der Preis der Waren und/oder das Entgelt für die Dienstleistungen.
Verkäufer: die im Auftrag bezeichnete Person.
Dienstleistungen: die im Auftrag (gegebenenfalls) beschriebenen Dienstleistungen.
Spezifikationen: Pläne, Zeichnungen, Daten oder sonstige Informationen in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen.
Schriftlich: schließt E-Mail, Faxübertragung und vergleichbare Kommunikationsmittel ein.
1.2 Bezugnahmen auf Gesetze oder Gesetzesvorschriften in diesen Bedingungen sind so auszulegen, dass sie sich auf die jeweils geltende Fassung beziehen, einschließlich Änderungen, Wiederinkraftsetzungen oder Erweiterungen.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2. Grundlage des Einkaufs
2.1 Richard Bittner AG („der Käufer“) ist nur an einen Auftrag gebunden, wenn dieser auf dem offiziellen Bestellformular erteilt wurde.
2.2 Der Auftrag stellt ein Angebot des Käufers zum Kauf der Waren und/oder zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen dar.
2.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich und schließen alle anderen Geschäftsbedingungen aus.
2.4 Änderungen des Auftrags oder dieser Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen autorisierten Vertretern beider Parteien vereinbart wurden.
3. Gewährleistung des Verkäufers
Der Verkäufer garantiert, dass die im Rahmen des Auftrags zu liefernden Waren:
3.1 handelsüblich und von einwandfreier Qualität sind;
3.2 in Menge, Qualität und Beschreibung den Angaben im Auftrag entsprechen;
3.3 sachgerecht verpackt und gesichert sind, sodass sie ihr Ziel unter normalen Transportbedingungen in gutem Zustand erreichen;
3.4 aus einwandfreiem Material und fachgerechter Verarbeitung bestehen;
3.5 in jeder Hinsicht den Mustern, Modellen oder Spezifikationen entsprechen, die von einer der Parteien bereitgestellt wurden;
3.6 zu jeder im Auftrag angegebenen Standardleistung fähig sind;
3.7 für den im Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend angegebenen Zweck geeignet sind;
3.8 sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Geschäftszweig des Käufers entsprechen (einschließlich aller anwendbaren EU-Richtlinien, -Verordnungen und -Empfehlungen) sowie allen gesetzlichen Bestimmungen, die in Österreich und/oder der EU (und in anderen dem Verkäufer mitgeteilten Zielmärkten) gelten;
3.9 im Sinne des EU-Produkthaftungsgesetzes frei von Mängeln sind;
3.10 innerhalb der schriftlich vereinbarten Fristen geliefert werden.
4. Preis der Waren und Dienstleistungen
4.1 Der Preis ist im Auftrag festgelegt und versteht sich, sofern nicht anders angegeben:
(a) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer;
(b) inklusive sämtlicher Verpackungs-, Versand-, Transport-, Versicherungs- und Lieferkosten bis zur Lieferadresse sowie aller Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer.
4.2 Eine Preiserhöhung (etwa aufgrund von Material-, Lohn- oder Transportkosten oder Wechselkursschwankungen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers zulässig.
4.3 Der Käufer hat Anspruch auf übliche Rabatte für sofortige Zahlung, Großeinkäufe oder Abnahmemengen, unabhängig davon, ob diese in den Verkaufsbedingungen des Verkäufers genannt werden.
5. Rückgabe von Verpackungen
Vereinbarungen zur Bezahlung und Rückgabe von Mehrwegverpackungen (z. B. Holzkisten, Trommeln) werden im Auftrag geregelt. Falls keine Regelung getroffen wurde, geht das Eigentum bei Lieferung auf den Käufer über, der frei darüber verfügen kann.
6. Lieferung
Alle Waren sind an die im Auftrag angegebene Lieferadresse zu liefern. Der Verkäufer trägt sämtliche Transport- und Versicherungskosten bis zum Lieferort.
7. Eigentums- und Gefahrenübergang
Vorbehaltlich eines etwaigen Zurückweisungsrechts des Käufers geht das Eigentum an den Waren mit der Zuordnung zum Vertrag über, jedoch geht das Risiko erst mit der Lieferung über.
8. Lieferverzug
Werden die Waren nicht termingerecht geliefert (auch unter Einbeziehung schriftlich vereinbarter Fristverlängerungen), ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der nicht gelieferten Waren sowie aller davon abhängigen Waren zurückzutreten.
9. Prüfung und Zurückweisung
Der Käufer hat mindestens dreißig Tage nach Lieferung Zeit zur Überprüfung der Waren und Verpackung auf Übereinstimmung mit dem Auftrag. Bei Mängeln informiert der Käufer den Verkäufer, organisiert ggf. die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers und erhält etwaige gezahlte Beträge zurück. Ersatzbeschaffungskosten gehen zulasten des Verkäufers. Das Zurückweisungsrecht bleibt auch nach Zahlung oder Eigentumsübergang bestehen.
10. Freistellung
Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Haftungen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die entstehen durch:
10.1 die Nichterfüllung der unter Ziffer 3 genannten Gewährleistungen;
10.2 die Verletzung von Schutzrechten durch die Waren, deren Verpackung oder Kennzeichnung – insbesondere bei Verwendung oder Verkauf außerhalb Österreichs in der EU oder anderen angegebenen Märkten.
11. Durchsetzung von Rechten
Die Rechte des Käufers aus diesen Bedingungen gelten auch zugunsten Dritter, für die der Auftrag erteilt wurde.
12. Kündigung
12.1 Der Käufer kann den Auftrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens sieben Tagen vor Lieferung/Leistung kündigen.
12.2 Der Käufer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
(a) der Verkäufer ein Insolvenzverfahren einleitet oder ihm ein solches auferlegt wird;
(b) ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird;
(c) der Verkäufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder deren Einstellung droht;
(d) der Käufer berechtigterweise davon ausgeht, dass einer der obigen Fälle eintritt, und den Verkäufer darüber informiert.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen österreichischem Recht. Käufer und Verkäufer unterwerfen sich der nicht-ausschließlichen Gerichtsbarkeit der österreichischen Gerichte.